Bringen Sie Ihre Begabungen ein und kandidieren Sie! 


Der Kirchenausschuss braucht Menschen, die bereit sind, kirchliche Strukturen unter veränderten Rahmenbedingungen neu zu denken,

Kirche zu gestalten und mitzuentscheiden! .

Gemäß dem Motto: „deine Stimme – deine Kirche“ sind Sie herzlich dazu eingeladen! 


Der Kirchenausschuss vertritt die Kirchengemeinde. Er ist zuständig
für die finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der
Kirchengemeinde.

Insbesondere stellt er den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. 
Das sind zum Beispiel:

  • finanzielle Ausgaben
  • Einstellung von Mitarbeitenden
  • Vermietung und Verpachtung von Kirchenimmobilien
  • Betrieb von Kindertagesstätten
  • und andere Rechtsgeschäfte



Auf diese Weise stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge –
insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarreirates – sicher.

Können Sie sich zur Wahl stellen? 

Wählbar für den Kirchenausschuss ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Der Kirchenausschuss vertritt die Kirchengemeinde. Er stellt die Rahmenbedingungen für die Seelsorge sicher.