Kirchenausschuss
Der Kirchenausschuss vertritt die Kirchengemeinde. Er ist zuständig für die finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde.
Insbesondere stellt er den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
Das sind z. B.:
- Finanzielle Ausgaben
- Einstellung von Mitarbeitenden
- Vermietung und Verpachtung von Kirchenimmobilien
- Betrieb von Kindertagesstätten
- u.a. Rechtsgeschäften
Auf diese Weise stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge - insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarreirates - sicher.
Der Kirchenausschuss braucht Menschen, die bereit sind, mitzudenken, mitzuentscheiden und mitzumachen – gemäß dem Motto: „deine Stimme-deine Kirche“.
Ihre Kirche braucht Ihre Begabung!
Kandidieren Sie!
Wählbar für den Kirchenausschuss ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Download von Arbeitsmaterial für die Wahlen der Kirchenausschüsse am 10./11.November 2018
Terminplan zur Kirchenausschusswahl
Notwendige Unterlagen für die Wahlen der Kirchenausschüsse am 10./11.November 2018
1. Phase: Wahlvorbereitung:
- Bereitschaftserklärung
- Vorläufige Kandidatenliste
- Auskunft aus der Wählerliste
- Endgültige Kandidatenliste
- Bekanntgabe des Termins
- Aufforderung zur Wahl
- Antrag auf Ausstellung von Briefwahlscheinen
- Briefwahlschein Kirchenausschuss
- Hinweise zur Durchführung der Briefwahl
Alle Unterlagen in einer PDF-Datei:
(Fassung vom 05.04.2018)
2. Phase: Wahl
Stimmzettel Kirchenausschuss
3. Phase: Nach der Wahl
- Wahlniederschrift
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Amtliche Mitteilung
- Änderungsmitteilung
Download von Werbematerial Postkarten

Beteiliger*in
Postkarte
- Du bist einladend
- Du entwickelst gerne gemeinsam mit anderen kreative Ideen
- Du hast einen weiten Blick
- Du kannst Menschen gut einbinden

BeGEISTerte*r
Postkarte
- Du hast Freude am Glauben
- Du bist authentisch
- Du bringst deinen Glauben und das Leben zusammen
- Du lässt Dich von Gottes Wort leiten

Hingucker*in
Postkarte
- Du kannst gut zuhören
- Du siehst die Nöte vor Ort
- Du stehst mitten im Leben
- Du setzt dich für andere ein

Talententdecker* in
Postkarte
- Du hast einen Blick für das, was andere gut können
- Du bestärkst andere
- Du schätzt die Talente anderer wert
- Du gibst anderen Raum, in den sie sich einbringen können

Netzwerker*in
Postkarte
- Du kannst Menschen zusammenbringen
- Du blickst über den Tellerrand hinaus
- Du kannst verschiedene Meinungen stehen lassen
- Du schaffst Begegnungen

Teamplayer*in
Postkarte
- Du hast Lust, zu gestalten
- Du bist teamfähig
- Du übernimmst und teilst Verantwortung
- Du gehst gerne neue Wege
Logo-Dateien zum Download Sie können das Logo in drei Varianten und in den Dateiformaten JPG und PDF kostenfrei herunterladen.



FAQ - Kirchenausschusswahlen 2018 Häufig gestellte Fragen
- Wer darf wählen?
- Wer darf nicht wählen?
- Wer kann gewählt werden?
- Kann ein Mitarbeiter der Kirchengemeinde gewählt werden?
- Wer gehört zum Wahlvorstand?
- Wie viele Personen werden in den Kirchenausschuss gewählt?
- Wie weiß ich, wer für den Kirchenausschuss kandidiert?
- Kann die Kandidatenliste ergänzt werden?
- Wann und wo kann ich wählen?
- Wie viele Kandidaten darf ich wählen?
- Ich werde am Wahltag verreist sein. Gibt es eine Briefwahl?
- Wie werden die Wahlergebnisse veröffentlicht?
- Kann ich gegen die Wahl Rechtsmittel einlegen?
- Wann findet die 1. Sitzung des neuen Kirchenausschusses statt?
Ansprechpersonen in Vechta:
Bischöflich Münstersches Offizialat
Ulrike Hintze
Justiziarin
Fachstelle Recht
Bahnhofstraße 6
49377 Vechta
Tel.: 04441 872-170
Ulrike.Hintze©bmo-vechta.de
Fachstelle Recht
Bahnhofstraße 6
49377 Vechta
Tel.: 04441 872-170
Ulrike.Hintze©bmo-vechta.de
Dr. Ludger Heuer
Pressesprecher
Stabstelle Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
An der Christoph-Bernhard-Bastei 8
49377 Vechta
Tel.: 04441 872-124
ludger.heuer©bmo-vechta.de
Stabstelle Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
An der Christoph-Bernhard-Bastei 8
49377 Vechta
Tel.: 04441 872-124
ludger.heuer©bmo-vechta.de